Startseite
Wir über uns
Dienstleistungen
Wissenswertes
Aktuelles & News
Allgemeines
Umwelt
Partner
Projekte
Umweltmedizin
Kontakt
Impressum



Die PCR-Methode (Polymerase chain reaction) ist eine Nukleinsäure-Verstärkungstechnik, bei der die Vervielfältigung der DNA-Sequenz in Echtzeit beobachtet werden kann.

Bei uns täglich in den Nachrichten präsentierten Inzidenzzahlen fehlen selbst nach einem Jahr immer noch die dazu gehörenden Ct-Werte. Nur die sagen etws über die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Erkrankung aus. Der Ct-Wert wird bei der Realtime-PCR als Verstärkerzyklus (Amplifikation-) bezeichnet, bei dem die Reaktion in die exponentielle Phase eintritt.
Bei konstanten Reaktionsbedingungen ist der Threshold Cycle proportional zur Menge der eingesetzten DNA oder RNA und kann zur mengenbestimmung (Quantifizierung) benutzt werden. Aus diesem Grunde wird die Realtime-PCR auch als quantitative PCR oder qPCR bezeichnet. Die deutsche Übersetzung ist "Schwellenzyklus".

Bei der Realtime-PCR wird die zunehmende Menge an Nukleinsäure, die durch die vielfach hintereinander ablaufenden Amplifikationszyklen entsteht, durch einen Fluoreszenzfarbstoff sichtbar gemacht.
Ein niedriger Threshold Cycle spricht für eine hohe Viruslast, ein hoher Wert dagegen für eine geringe RNA-Konzentration. Dies könnte, abhängig von Anamnese und Symptomen, entweder für eine frühe Infektion oder für eine späte Krankheitsphase mit geringer Infektiosität sprechen.

Da die Ergebnisse stark von der Qualität des Rachenabstriches abhängen und zudem bei verschiedenen Geräten und Assays unterschiedlich sein können, ist dies aber nur ein Schätzwert. Viele Labore sind inzwischen dazu übergegangen, den Ct-Wert auf dem Befund der Realtime-PCR anzugeben.

Laut Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes geht bei einem Threshold Cycle >30 die Anzüchtbarkeit des Virus zunehmend verloren.


Die allerneuesten Inzidenzzahlen können direkt beim Robert Koch Institut RKI abgerufen werden.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html




10.02.2021
Regierung beschließt Mogelpackung beim Insektenschutz      

Die Ministerinnen Klöckner und Schulze loben ihre Initiativen zum Insektenschutz in hohen Tönen. Die jahrelange Blockade durch Julia Klöckner und der endlose Streit mit Svenja Schulze lassen vom angekündigten Insektenschutz jedoch kläglich wenig übrig.

Die Dramatik des Insektensterbens blendet diese Bundesregierung nach wie vor schlichtweg aus. Weniger Pestizide auf dem Acker sind durch zahlreiche und schwammig formulierte Ausnahmen und Schlupflöcher insbesondere bei Glyphosat und durch das Fehlen einer systematischen Pestizidreduktionsstrategie nicht zu erwarten.

Auch in Schutzgebieten geht der Einsatz von Pestiziden fast unvermindert weiter – im vorherigen Beschluss des Aktionsprogramms Insektenschutz hatte die Bundesregierung noch klare Beschränkungen in FFH-Gebieten vorgesehen.

Weiterhin werden zu hohe Nährstoffeinträge nicht adressiert, die zur Artenverarmung etwa auf Wiesen beitragen.

Die wichtigste Stellschraube – die gezielte Umschichtung der Agrarförderung zugunsten Agrarumweltmaßnahmen und Ökolandbau – hat die Bundesregierung auf EU-Ebene nicht angepackt. Eine attraktivere Honorierung von Umweltleistungen auf mehr Flächen ist damit nur schwer möglich. Doch wenn sich Naturschutz für Landwirt:innen nicht rechnet, geht die Intensivierung auf Kosten der Biodiversität immer weiter. So stoppt die Bundesregierung das Artensterben nicht.


Veröffentlicht: Mittwoch, 20. März 2019 11:05

Die Jury hat entschieden: Glyphosat ist krebserregend. 
Das Herbizid Roundup der Bayer-Tochter Monsanto ist maßgeblich verantwortlich dafür, dass der Rentner Edwin Hardeman an Lymphdrüsenkrebs erkrankte. Das entschied die Jury eines US-Bundesgerichts in San Francisco und schickte damit die Bayer-Aktie auf Talfahrt.

Der in San Francisco verhandelte Fall ist ein „Bellwether Case“, das ist eine Musterklage, die als richtungsweisend für weitere derartige Prozesse gilt.

Allein bei Richter Vince Chhabria, der den Fall Hardemann gegen Monsanto verhandelte, liegen über 760 weitere Klagen auf dem Schreibtisch. Insgesamt hatten Krebspatienten oder ihre Angehörigen bis Ende Januar in den USA 11.200 Klagen gegen Bayer eingereicht.


28. November 2017, 17:56 Uhr
Die unrühmliche Rolle des Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt - CSU
Das Landwirtschaftsministerium hat bereits seit Monaten nach Wegen gesucht, in Brüssel für einen längeren Einsatz von Glyphosat stimmen zu können.Das Ressort wollte von der Kanzlerin eine Weisung, um trotz des Vetos des Umweltministeriums für den Unkrautvernichter stimmen zu können.Ohne Erfolg: Angela Merkel stellte jetzt klar, dass Schmidts Verhalten "nicht der Weisungslage" der Regierung entsprochen habe.
Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte sich gegen eine derartige Verlängerung ausgesprochen, Deutschland hätte sich deshalb in Brüssel enthalten müssen.



Ein Verkehrsminister mit Narrenfreiheit

Alles andere als ein begnadeter Heilsbringer
Eher ein hemmungsloser Steuergeldvernichter


In der freien Wirtschaft wäre er schon längst gefeuert worden, der Herr Andreas Scheuer, noch amtierender Bundesverkehrsminister. So wie viele seiner Vorgänger auch. Fast alle ausschließlich aus der CSU. Vielleicht sollte dieser Posten zukünftig nicht mehr unter Partei politischen Gesichtspunkten, sondern nur noch nach vorhandener Fachkompetenz vergeben werden.

Es geht um einen unserer vielen Angestellten, dessen Dienste von uns allen Steuerzahlern fürstlich honoriert werden. Für das, was er leistet. Er sieht sich gern als modern und fortschrittlich. Wer seine Einflüsterer sind und ihm oft absurd abhebende und für den Steuerzahler teure Ideen und Konzepte einflössen, ist mangels Lobbyisten-Register kaum nachvollziehbar. Allein im Jahr 2019 hat er externe Berater mit insgesamt 48,7 Millionen Euro alimentiert. Nur Ursula von der Leyen war noch dreister, in dem sie lujrative Beratertätigkeiten - vorbei an offiziellen Ausschreibungen - an Freunde und gute Bekannte "vermittelte".

Scheuers Aktivitäten in Verkehrsangelegenheiten
Die als umweltfreundlich einzustufende Deutsche Bahn wird schon seit seinem Vorgänger Mehdorn stark vernachlässigt, indem keine neuen Trassen mehr gebaut, sondern zurückgebaut worden sind. Obwohl gerade ein Ausbau wichtig wäre und für eine enorme Entlastung des Strassenverkehrs und von Staus auf den Autobahnen Europas sorgen würde.

Verantwortlich für die Planung in Deutschland ist der Bund. Hierzulande entwirft die Bundesregierung zuerst den Bundesverkehrswegeplan, der dann in ein Bundesschienenausbaugesetz mündet. Und erst dann beginnen die konkreten Planungen vor Ort. Die Deutsche Bahn führt somit aus, was politisch entschieden wurde.

Ökologische Vorgaben, zu denen sich Deutschland im Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet hat, können nur eingehalten werden, wenn man sich jetzt zusammenreißt. Dann kann man 2050 schaffen. Nur 2050 ist viel zu weit entfernt für die Klimaziele, die man im Klimaschutzabkommen vereinbart hat. Da müssen wir bereits ab 2030 die Erreichung der Ziele nachweisen. Oder Milliarden zahlen! Und im Verkehrssektor sind wir am weitesten von der Erreichung der Klimaziele entfernt.

Investitionen etwa in neue oder künftig mehrspurige Trassen für den Güter- und Personenverkehr werden zwar inzwischen auch europäisch gedacht. Es geht dabei auch um die digitale Angleichung technischer Standards durch das europäische Zugbeeinflussungssystem ETCS. Rund 70.000 Kilometer Schienenstrecken sind in den Transeuropäischen Verkehrsnetzen aufgeführt. Es geht um Neubaustrecken ebenso wie um die Modernisierung oder den Ausbau bereits vorhandener Verbindungen. Deutschland hat 34.000 Kilometern das größte Streckennetz in Europa– und ungefähr die Hälfte davon liegt auf dem TEN-Streckennetz.

Seit vielen Jahren schon plant die Deutsche Bahn in Oberbayern eine neue Schienentrasse Richtung Österreich - den sogenannten Nordzulauf zum Brennerbasistunnel. Die deutsche Verkehrspolitik hinkt seit 20 Jahren Jahren den europäischen Nachbarn hinterher – zu Lasten der Umwelt.
Während bei der wichtigen Nord-Süd-Schienenverbindung Anrainerstaaten wie Österreich und Italien ihre Teilstrecken schon fertig gebaut haben, wehren sich in Bayern noch Bürger gegen eine neue Bahnstrecke zum Brenner-Tunnel. Doch das europäische Schienennetz muss erweitert werden. Eine der der fünf vorgeschlagenen Trassen soll sogar größtenteils durch Tunnel verlaufen.

Noch gibt es keine gesicherten Kostenschätzungen für den Nordzulauf zum Brennerbasistunnel. Klar ist: Ein Kilometer Eisenbahntunnel ist mindestens fünfmal teurer als ein gleich langer Streckenabschnitt an der Oberfläche.

Güterverkehr kann sehr leise sein Viele Leute sind für die Verlagerung von LKW-Verkehr auf die Schiene. Nur nicht vor der eigenen Haustür. Dabei können neue Flüsterbremsenkönnen leise sein. Da muss man einfach auch seitens der Politik und der Bahn vorführen, wie leise Güterverkehr eigentlich sein kann.

In Sachen bereits bestehender Bahntrasse durchs Inntal muss die Deutsche Bahn lediglich aktiv werden, um ihre Kapazität zu verdoppeln. Dann könne man zusätzlichen LKW-Verkehr auf die Schiene locken. Wichtig sei, dass die Politik etwa durch Maut-Gebühren die Transportpreise verändere, damit auch andere Bahnstrecken durch die Alpen besser genutzt würden.

Denn aktuell gelte der Grundsatz: „Billig, billiger, Brenner. Die Kosten, die Sie haben, um von Kufstein über den Brenner nach Verona zu fahren, also 333 Kilometer, betragen gerade mal 129,60 Euro. Wenn Sie den Gotthard nehmen, über Basel und Chiasso – auch 288 Kilometer – zahlen Sie schon 100 Euro mehr. Wenn Sie über den Mont Blanc fahren, sind Sie bei 404 Euro an Kosten. Und Frejus-Turin – auch rund 300 Kilometer – sind Sie bei 434 Euro Kosten.“ Brenner-Basistunnel angewiesen auf den Zulauf aus Bayern Der Trassengegner Thomas Riedrich behauptet gar, von den 2,4 Millionen LKW, die jährlich über den Brenner fahren, seien eine Million reiner Umwege-Verkehr. „Umwege-Verkehr bedeutet, die Spediteure fahren bis zu 400 Kilometer Umweg, weil sich der billige Alpen-Übergang Brenner immer noch rechnet. Was das für die Umwelt an unnötigem CO2-Ausstoß bedeutet, kann man sich vorstellen.“

Last, but not least

Für das Mautdebakel stehen allein 560 Millionen an Forderungen im Raum. In die sogenannte Infrastrukturabgabe, die im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt und damit auf Eis gelegt wurde, seien rund acht Millionen Euro geflossen.

Und seine neueste Idee, die Umwandlung der Landestrassenbehörden in die Bundesautobahn GmbH sollen uns jetzt schon über € 300 Millionen gekostet haben – ohne Mehrwert.






Giftmüll in Woolrec Ziegeln für den Wohnungsbau  

Ex Chef Edwin Fritsch und seinem Gutachter Stefan Gäth, Gießener Professor für Abfallmanagement werden der Prozess gemacht, da beide aus Gewinnsucht gehandelt haben. In Ziegelsteinen (WOOLIT® ) der geschlossenen Firma Woolrec in Braunfels-Tiefenbach, Hessen sind giftige Materialien verarbeitet worden.

 
Das Reporter-Team von Exclusiv im Ersten deckt einen Umweltskandal auf, der zu einem der größten der Republik werden könnte. Es geht um gefährliche Stoffe, die in Baumaterialien verarbeitet wurden: Krebserzeugende künstliche Mineralfasern, aber auch schwermetallhaltige Abfälle aus der Glasindustrie.

Das Ganze erinnert an den Asbestskandal. In jahrelanger Kleinarbeit deckten die Autoren ein Geflecht aus Lügen, Täuschung und Betrug auf.

Begonnen hat die Recherche mit der mittelhessischen Recyclingfirma Woolrec, die behauptete, aus Sondermüll saubere Baustoffe herstellen zu können. Ein Universitätsprofessor stellte falsche Gutachten aus, die das Produkt (WOOLIT® ) verharmlosten. Offenbar skrupellose Unternehmer verarbeiteten den gefährlichen Müll, um Geld zu machen. Und schließlich haben Bundesminister diesen „einzigartigen“ Betrieb hoch gelobt und gefördert. Die gefährlichen Baustoffe haben möglicherweise schon viele Menschen krank gemacht. Noch weiß kein Mensch, wo sie überall verarbeitet wurden. In Büros, Schulen, Krankenhäusern, Wohnhäusern?

Die Reporter treffen Menschen, die fürchten, dass ihre Häuser bald nichts mehr wert sind, weil sie mit Sondermüll gebaut wurden, und sie konfrontieren die Verantwortlichen mit diesem Skandal.

27. Juli 2015, ARD, Das Erste, 21:50 Uhr:

"Woolit" - "Giftmüll für den Wohnungsbau - Der Recycling-Skandal" (hr)


Ein Film von Jacqueline Paus, Kamil Taylan und Hendrik Loven

http://www.ardmediathek.de/tv/defacto/Erneute-Zweifel-an-Kontrollbeh%C3%B6rde-Imm/hr-fernsehen/Video?documentId=24323594&bcastId=3437388



Bisher gibt es kein sicheres Verfahren zur Verwertung gebrauchter Mineralwolle ähnlich der Asbestverwertung. Es ist nur eine Verbringung des aufgemahlenen Gefahrstoffes im Ziegelton bekannt. Durch die vorgeschaltete Aufmahlung besteht hier ein besonders hohes Faserfreisetzungsrisiko. Eine aufwendige Absaugung und Filtertechnik ist dabei erforderlich.

Dieses Verfahren wurde von der Wool.rec GmbH in Braunfels und der Universität Gießen entwickelt.Bei dem Verfahren werden die Mineralwolleabfälle geschreddert und anschließend mit einer Tonsuspension und Melasse gemischt. Dieses Gemisch wird gepresst, anschließend konfektioniert und als Zusatzstoff für die Herstellung von Ziegeln eingesetzt. Die endgültige Umwandlung des Gefahrstoffes und die Zerstörung der Faserstruktur erfolgt erst im Prozess des Ziegelbrandes
.“
 „Bisher gab es kein Verfahren zur Zerstörung der Faserstruktur im Verwertungs-/Behandlungsverfahren. Bei dem derzeit angewendeten Woolrec-Verfahren werden die Mineralwolleabfälle mehrstufig sortiert und geschreddert und anschließend mit einer Suspension aus Speisegelantine, Melasse und Tonmehl gemischt. Dieses Gemisch wird agglomeriert und kann als Zusatzstoff für die Herstellung von Ziegeln eingesetzt werden.

Da die anschließende Verwertung (eigentliche Umwandlung/Zerstörung der Faserstruktur) nur im Ziegelton möglich ist, muss hier eine Abnahme des eingekapselten Gefahrstoffes durch ein Ziegelwerk erfolgen.

Bei dem derzeit hergestellten Agglomerat „Woolit“ handelt es sich nur um ein Zwischenprodukt, der Gefahrstoff liegt hierbei nur „locker“ umhüllt vor und die Gefahrstoffumwandlung erfolgt erst beim Ziegelbrand durch das Aufschmelzen der Fasern
.

“ Zitate aus dem Abschlussbericht zu dem Projekt DBU AZ 24946-23 (gefördert von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt):

“Entwicklung eines neuartigen Verfahrens  zum umweltgerechten Behandeln und Verwerten kanzerogener Mineralwolle auf der Basis der Mulit-Mode-Mikrowellentechnologie.”

Der vollständige Bericht kann unter
http://www.dbu.de/ab/DBU-Abschlussbericht-AZ-24946.pdf eingesehen werden.

Auch das dort beschriebene Verfahren ist übrigens patentiert (DE102009004176B4).



Kaum von der Öffentlichkeit bemerkt sollen ab 2016 folgenschwere Veränderungen in der Patientenberatung umgesetzt werden.

Noch bevor die meisten Bundesbürger überhaupt von der Existenz einer unabhängigen Patientenberatung Kenntnis genommen haben, gibt es Bestrebungen, dieses erfolgreiche unabhängige Beratungsmodell ab 2016 in die Hände eines kommerziellen Callcenter-Anbieters zu übergeben.

Und dies wohlwissend, wie schwer es ist, gerade höchstsensible Daten zu schützen. Selbst unsere Bundesregierung konnte sich nicht gegen Hackerangriffe wehren, obwohl dort vom höchsten Sicherheitsstandard auszugehen ist. Wieso sollten hochsensible Patientendaten ausgerechnet bei einem kommerziell geführten Privatunternehmen sicher sein, wenn es selbst hochprofitabel arbeitende Schweizer Banken nicht geschafft haben, einen Verkauf wichtiger geheimer Kundendaten zu verhindern.
Selbst ein Auszubildender hatte es in Deutschland schon geschafft, sich Zugang zu Daten einer Krankenkasse zu verschaffen und diese auf seinem Privatrechner zwischen zu speichern. Kaum auszudenken, wie gerade in den USA geschehen, wenn sich Unbekannte Zugang zu über 43 Millionen Patientenakten verschaffen. Diverse Versicherungen, Krankenkassen u.v.a.m. zeigen höchstes Interesse an den ihnen normal verwehrt bleibenden Daten.
Nicht nur in Banken sitzen Menschen mit hochkrimineller Energie, die weder Moral noch ein Unrechtsbewußtsein haben und nur nach der Devise „maximale Gewinnorientierung“ unterwegs sind.

Wieso also jetzt der nicht nachvollziehbare Vorstoss von unserem Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit Karl-Josef Laumann (gelernter Maschinenschlosser), der seit 2013 als Bevollmächtigter der Bundesregierung für Patienten und Pflege zuständig ist, dieses allerhöchste Datengut  zu kommerzialisieren? Als gut abgesicherter Beamter sollte er wohl kaum Absichten haben dürfen, demnächst in die Privatwirtschaft zu wechseln.

Sitz der bisherigen Bundesgeschäftsstelle der UPD ist Berlin. Die UPD verfügt über 21 regionale Beratungsstellen, ein bundesweit kostenfreies Beratungstelefon und eine Online-Beratung im Internet. Dort werden Ratsuchende zu Gesundheits-, zivil- und sozialrechtlichen sowie psychosozialen Fragen beraten und informiert.
Die im Regelfall dreiköpfigen Beratungsteams einer Beratungsstelle bestehen zum Beispiel aus einer Ärztin, einem Juristen und einer Sozialarbeiterin. Darüber hinaus bestehen überregionale Beratungsangebote zu spezifischen Themen, beispielsweise Arzneimittelberatung, zahnmedizinische Kompetenzzentren, Online-Beratung zu Essstörungen und Krebsinformationsdienst.

Offiziell nahm die Unabhängige Patientenberatung Deutschland am 30. Januar 2007 ihre Arbeit auf. Träger des Modellverbunds und Gesellschafter der im Jahr 2006 gegründeten Unabhängigen Patientenberatung Deutschland UPD gemeinnützige GmbH waren der Sozialverband VdK Deutschland e.V., der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und der Verbund unabhängiger Patientenberatung e.V. Bis zum 31. Dezember 2010 beschäftigte sich die UPD mit mehr als 250.000 Fällen. Nach Auslaufen des Modellprojektes am 31. Dezember 2010 und Übergang zur Regelleistung durch die genannte Gesetzesänderung wurde die Trägerschaft des UPD neu vergeben.

Hier der Artikel zum Download



Die im März 2015 via DPA verbreitete Warnmeldung des TÜV Rheinland verwundert ein wenig. Vor allem die doch recht späte Erkenntniss, dass es immer wieder zu Schadstoffbelastungen in Innenräumen kommt. Dies ist nicht nur in Klassenzimmern der Fall, ebenso in Räumen von Kindergärten, Büroräumen und Privathaushalten.

Der TÜV Rheinland warnt vor Schadstoffen in Klassenzimmern. Bei der Untersuchung eines Modellraums mit zufällig ausgewählten Baustoffen, Möbeln und Putzmitteln sei die Obergrenze eines Richtwerts in der Luft um das bis zu 27-Fache überschritten worden, so der TÜV am Montag.

Es handele sich um flüchtige organische Verbindungen (TVOC) aus Lösemittel in Möbeln, Klebern, Farben oder Lacken. Die Stoffe könnten Kopfschmerzen, Augenbrennen und Unwohlsein auslösen.

Insbesondere nach einem Neubau oder einer Renovierung sei die Raumluft laut TÜV von Emissionen besonders stark beeinträchtigt. Für seine Analyse hatte der TÜV Rheinland zwei identische Klassenzimmer in Köln aufgebaut - eines mit konventionellen, eines mit schadstoffgeprüften Produkten - und beide miteinander verglichen. (dpa) 24.03.2015



Gesundheitlichen Auswirkungen von Triebwerks-Ölrückständen in der Kabinen- und Cockpitluft
Unter dem Begriff aerotoxisches Syndrom werden mögliche Gesundheitsschädigungen diskutiert, die durch Verunreinigung der Atemluft in der Kabine von Passagierflugzeugen ausgelöst werden können. Dabei werden hauptsächlich Probleme in der Zapfluft-Anlage als mögliche Ursache von Verunreinigungen der Atemluft genannt. Nahezu alle Verkehrsflugzeuge beziehen die Frischluft für die Kabine mittels einer Zapfluftanlage aus dem Verdichter des Triebwerkes. Bei fehlerhafter Abdichtung der Lager im Verdichter können Öl oder Öldämpfe in den Luftstrom des Triebwerks und von dort über die Zapfluftanlage in die Kabinenluft gelangen.

Diese enthalten Stoffe wie Organo-Phosphate, Phenyl-Napthylamine und Trikresyl-Phosphat (TCP), die von mehreren Toxikologen als hochgefährlich eingestuft wurden.


Sehenswert dazu ein Beitrag von Roman Stumpf vom 07.07.2014 | 37:55 min    Das Erste http://m.ardmediathek.de/Die-Story-im-Ersten-Nervengift-im-Flugzeug-Was-die-Luftfahrtindustrie-verschweigt?docId=22267554&pageId=13932928