Die PCR-Methode (Polymerase chain reaction) ist eine Nukleinsäure-Verstärkungstechnik, bei der die Vervielfältigung der DNA-Sequenz in Echtzeit beobachtet werden kann.
Bei uns täglich in den Nachrichten präsentierten Inzidenzzahlen
fehlen selbst nach einem Jahr immer noch die dazu gehörenden Ct-Werte.
Nur die sagen etws über die Wahrscheinlichkeit einer möglichen
Erkrankung aus. Der Ct-Wert wird bei der Realtime-PCR als Verstärkerzyklus (Amplifikation-) bezeichnet, bei dem die Reaktion in die exponentielle Phase eintritt.
Bei konstanten Reaktionsbedingungen ist der Threshold Cycle proportional
zur Menge der eingesetzten DNA oder RNA
und kann zur mengenbestimmung (Quantifizierung) benutzt werden. Aus diesem Grunde wird die
Realtime-PCR auch als quantitative PCR oder qPCR bezeichnet. Die
deutsche Übersetzung ist "Schwellenzyklus".
Bei der Realtime-PCR wird die zunehmende Menge an Nukleinsäure, die durch die vielfach hintereinander ablaufenden Amplifikationszyklen entsteht, durch einen Fluoreszenzfarbstoff sichtbar gemacht. Ein niedriger Threshold Cycle spricht für eine hohe Viruslast, ein hoher Wert dagegen für eine geringe RNA-Konzentration. Dies könnte, abhängig von Anamnese und Symptomen, entweder für eine frühe Infektion oder für eine späte Krankheitsphase mit geringer Infektiosität sprechen.
Da die Ergebnisse stark von der Qualität des Rachenabstriches abhängen und zudem bei verschiedenen Geräten und Assays unterschiedlich sein können, ist dies aber nur ein Schätzwert.
Viele Labore sind inzwischen dazu übergegangen, den Ct-Wert auf
dem Befund der Realtime-PCR anzugeben.
Laut Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes geht bei einem Threshold Cycle >30 die Anzüchtbarkeit des Virus zunehmend verloren.
Die allerneuesten Inzidenzzahlen können direkt beim Robert Koch Institut RKI abgerufen werden.
10.02.2021 Regierung beschließt Mogelpackung beim Insektenschutz
Die
Ministerinnen Klöckner und Schulze loben ihre Initiativen zum
Insektenschutz in hohen Tönen. Die jahrelange Blockade durch Julia
Klöckner und der endlose Streit mit Svenja Schulze lassen vom
angekündigten Insektenschutz jedoch kläglich wenig übrig.
Die Dramatik
des Insektensterbens blendet diese Bundesregierung nach wie vor
schlichtweg aus.
Weniger Pestizide
auf dem Acker sind durch zahlreiche und schwammig formulierte Ausnahmen
und Schlupflöcher insbesondere bei Glyphosat und durch das Fehlen einer
systematischen Pestizidreduktionsstrategie nicht zu erwarten.
Auch in
Schutzgebieten geht der Einsatz von Pestiziden fast unvermindert weiter –
im vorherigen Beschluss des Aktionsprogramms Insektenschutz hatte die
Bundesregierung noch klare Beschränkungen in FFH-Gebieten vorgesehen.
Weiterhin werden zu hohe Nährstoffeinträge
nicht adressiert, die zur Artenverarmung etwa auf Wiesen beitragen.
Die
wichtigste Stellschraube – die gezielte Umschichtung der Agrarförderung
zugunsten Agrarumweltmaßnahmen und Ökolandbau – hat die Bundesregierung
auf EU-Ebene nicht angepackt. Eine attraktivere Honorierung von
Umweltleistungen auf mehr Flächen ist damit nur schwer möglich. Doch
wenn sich Naturschutz für Landwirt:innen nicht rechnet, geht die
Intensivierung auf Kosten der Biodiversität immer weiter. So stoppt die
Bundesregierung das Artensterben nicht.
Veröffentlicht: Mittwoch, 20. März 2019 11:05
Die Jury hat entschieden: Glyphosat ist krebserregend. Das Herbizid Roundup der Bayer-Tochter Monsanto ist maßgeblich
verantwortlich dafür, dass der Rentner Edwin Hardeman an
Lymphdrüsenkrebs erkrankte. Das entschied die Jury eines
US-Bundesgerichts in San Francisco und schickte damit die Bayer-Aktie
auf Talfahrt.
Der in San Francisco verhandelte Fall ist ein „Bellwether
Case“, das ist eine Musterklage, die als richtungsweisend für weitere
derartige Prozesse gilt.
Allein bei Richter Vince Chhabria, der den Fall
Hardemann gegen Monsanto verhandelte, liegen über 760 weitere Klagen
auf dem Schreibtisch. Insgesamt hatten Krebspatienten oder ihre
Angehörigen bis Ende Januar in den USA 11.200 Klagen gegen Bayer
eingereicht.
28. November 2017, 17:56 Uhr Die unrühmliche Rolle des Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt - CSU Das
Landwirtschaftsministerium hat bereits seit Monaten nach Wegen
gesucht, in Brüssel für einen längeren Einsatz von Glyphosat stimmen zu
können.Das Ressort wollte von der Kanzlerin eine Weisung, um trotz des
Vetos des Umweltministeriums für den Unkrautvernichter stimmen zu
können.Ohne Erfolg: Angela Merkel stellte jetzt klar, dass Schmidts
Verhalten "nicht der Weisungslage" der Regierung entsprochen habe. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte sich gegen eine derartige
Verlängerung ausgesprochen, Deutschland hätte sich deshalb in Brüssel
enthalten müssen.
Ein Verkehrsminister mit Narrenfreiheit
Alles andere als ein begnadeter Heilsbringer Eher ein hemmungsloser
Steuergeldvernichter
In der freien Wirtschaft wäre er schon längst gefeuert worden, der
Herr Andreas Scheuer, noch amtierender Bundesverkehrsminister. So wie
viele seiner Vorgänger auch. Fast alle ausschließlich aus der CSU.
Vielleicht sollte dieser Posten zukünftig nicht mehr unter Partei
politischen Gesichtspunkten, sondern nur noch nach vorhandener
Fachkompetenz vergeben werden.
Es geht um einen unserer vielen Angestellten, dessen Dienste von uns allen Steuerzahlern fürstlich
honoriert werden. Für das, was er leistet. Er sieht sich gern als modern und fortschrittlich. Wer seine Einflüsterer
sind und ihm oft absurd abhebende und für den Steuerzahler teure Ideen und Konzepte einflössen, ist
mangels Lobbyisten-Register kaum nachvollziehbar. Allein im Jahr 2019 hat er externe
Berater mit insgesamt 48,7 Millionen Euro alimentiert. Nur Ursula
von der Leyen war noch dreister, in dem sie lujrative Beratertätigkeiten
- vorbei an offiziellen Ausschreibungen - an Freunde und gute Bekannte
"vermittelte".
Scheuers Aktivitäten in Verkehrsangelegenheiten Die als umweltfreundlich einzustufende Deutsche Bahn wird schon seit seinem
Vorgänger Mehdorn stark vernachlässigt, indem keine neuen Trassen mehr gebaut,
sondern zurückgebaut worden sind. Obwohl gerade ein Ausbau wichtig wäre und für
eine enorme Entlastung des Strassenverkehrs und von Staus auf den Autobahnen Europas
sorgen würde.
Verantwortlich für die Planung in Deutschland ist der Bund. Hierzulande
entwirft die Bundesregierung zuerst den Bundesverkehrswegeplan, der dann
in ein Bundesschienenausbaugesetz mündet. Und erst dann beginnen die
konkreten Planungen vor Ort. Die Deutsche Bahn führt somit aus, was
politisch entschieden wurde.
Ökologische Vorgaben, zu denen sich Deutschland im Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet hat, können nur eingehalten werden, wenn
man sich jetzt zusammenreißt. Dann kann man 2050 schaffen. Nur 2050
ist viel zu weit entfernt für die Klimaziele, die man im
Klimaschutzabkommen vereinbart hat. Da müssen wir bereits ab 2030 die
Erreichung der Ziele nachweisen. Oder Milliarden zahlen! Und im
Verkehrssektor sind wir am weitesten von der Erreichung der Klimaziele
entfernt.
Investitionen etwa in neue oder künftig mehrspurige Trassen für den Güter- und
Personenverkehr werden zwar inzwischen auch europäisch gedacht. Es geht dabei
auch um die digitale Angleichung technischer Standards durch das europäische
Zugbeeinflussungssystem ETCS. Rund 70.000 Kilometer Schienenstrecken sind in
den Transeuropäischen Verkehrsnetzen aufgeführt. Es geht um Neubaustrecken
ebenso wie um die Modernisierung oder den Ausbau bereits vorhandener Verbindungen.
Deutschland hat 34.000 Kilometern das größte Streckennetz in Europa– und
ungefähr die Hälfte davon liegt auf dem TEN-Streckennetz.
Seit vielen Jahren schon plant die Deutsche Bahn in Oberbayern eine neue
Schienentrasse Richtung Österreich - den sogenannten Nordzulauf zum
Brennerbasistunnel. Die deutsche Verkehrspolitik hinkt seit 20 Jahren Jahren
den europäischen Nachbarn hinterher – zu Lasten der Umwelt.
Während bei der wichtigen Nord-Süd-Schienenverbindung Anrainerstaaten wie
Österreich und Italien ihre Teilstrecken schon fertig gebaut haben, wehren sich
in Bayern noch Bürger gegen eine neue Bahnstrecke zum Brenner-Tunnel. Doch das
europäische Schienennetz muss erweitert werden. Eine der der fünf vorgeschlagenen
Trassen soll sogar größtenteils durch Tunnel verlaufen.
Noch gibt es keine
gesicherten Kostenschätzungen für den Nordzulauf zum Brennerbasistunnel. Klar
ist: Ein Kilometer Eisenbahntunnel ist mindestens fünfmal teurer als ein gleich
langer Streckenabschnitt an der Oberfläche.
Güterverkehr kann sehr leise sein
Viele Leute sind
für die Verlagerung von LKW-Verkehr auf die Schiene. Nur nicht vor der eigenen Haustür.
Dabei können neue Flüsterbremsenkönnen
leise sein. Da muss man einfach auch seitens der Politik und der Bahn
vorführen, wie leise Güterverkehr eigentlich sein kann.
In Sachen
bereits bestehender Bahntrasse durchs Inntal muss die Deutsche Bahn
lediglich aktiv werden, um ihre Kapazität zu verdoppeln. Dann könne man
zusätzlichen LKW-Verkehr
auf die Schiene locken. Wichtig sei, dass die Politik etwa durch
Maut-Gebühren
die Transportpreise verändere, damit auch andere Bahnstrecken durch die
Alpen
besser genutzt würden.
Denn aktuell gelte der Grundsatz: „Billig, billiger,
Brenner. Die Kosten, die Sie haben, um von Kufstein über den Brenner nach
Verona zu fahren, also 333 Kilometer, betragen gerade mal 129,60 Euro. Wenn Sie
den Gotthard nehmen, über Basel und Chiasso – auch 288 Kilometer – zahlen Sie
schon 100 Euro mehr. Wenn Sie über den Mont Blanc fahren, sind Sie bei 404 Euro
an Kosten. Und Frejus-Turin – auch rund 300 Kilometer – sind Sie bei 434 Euro
Kosten.“
Brenner-Basistunnel angewiesen auf den Zulauf aus Bayern
Der Trassengegner Thomas Riedrich behauptet gar, von den 2,4 Millionen LKW,
die jährlich über den Brenner fahren, seien eine Million reiner Umwege-Verkehr.
„Umwege-Verkehr bedeutet, die Spediteure fahren bis zu 400 Kilometer Umweg,
weil sich der billige Alpen-Übergang Brenner immer noch rechnet. Was das für
die Umwelt an unnötigem CO2-Ausstoß bedeutet, kann man sich vorstellen.“
Last, but not least
Für das Mautdebakel stehen allein 560 Millionen an Forderungen im Raum. In die
sogenannte Infrastrukturabgabe, die im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof
(EuGH) gekippt und damit auf Eis gelegt wurde, seien rund acht Millionen Euro
geflossen.
Und seine neueste Idee, die Umwandlung der Landestrassenbehörden in die Bundesautobahn
GmbH sollen uns jetzt schon über € 300 Millionen gekostet haben – ohne Mehrwert.
Giftmüll in Woolrec Ziegeln für den Wohnungsbau
Ex Chef Edwin Fritsch und seinem Gutachter Stefan Gäth, Gießener Professor für Abfallmanagementwerden
der Prozess gemacht,
da beide aus Gewinnsucht gehandelt haben. In Ziegelsteinen (WOOLIT® )
der geschlossenen Firma Woolrec in Braunfels-Tiefenbach, Hessen sind
giftige
Materialien verarbeitet worden.
Das
Reporter-Team von Exclusiv im Ersten deckt einen Umweltskandal auf, der zu
einem der größten der Republik werden könnte. Es geht um gefährliche Stoffe,
die in Baumaterialien verarbeitet wurden:Krebserzeugende
künstliche Mineralfasern, aber auch schwermetallhaltige Abfälle aus der Glasindustrie.
Das Ganze
erinnert an den Asbestskandal.
In
jahrelanger Kleinarbeit deckten die Autoren ein Geflecht aus Lügen, Täuschung
und Betrug auf.
Begonnen hat die Recherche mit der mittelhessischen Recyclingfirma Woolrec, die behauptete, aus
Sondermüll saubere Baustoffe herstellen zu können.
Ein Universitätsprofessor stellte
falsche Gutachten aus, die das Produkt (WOOLIT®
) verharmlosten. Offenbar skrupellose Unternehmer
verarbeiteten den gefährlichen Müll, um Geld zu machen. Und schließlich haben
Bundesminister diesen „einzigartigen“ Betrieb hoch gelobt und gefördert.
Die
gefährlichen Baustoffe haben möglicherweise schon viele Menschen krank gemacht.
Noch weiß kein Mensch, wo sie überall verarbeitet wurden. In Büros, Schulen,
Krankenhäusern, Wohnhäusern?
Die Reporter treffen Menschen, die fürchten, dass
ihre Häuser bald nichts mehr wert sind, weil sie mit Sondermüll gebaut wurden,
und sie konfrontieren die Verantwortlichen mit diesem Skandal.
27. Juli 2015, ARD, Das Erste, 21:50
Uhr:
"Woolit" - "Giftmüll für den Wohnungsbau - Der
Recycling-Skandal" (hr)
Ein Film von Jacqueline Paus, Kamil Taylan und
Hendrik Loven
„Bisher gibt es kein sicheres Verfahren zur Verwertung
gebrauchter Mineralwolle ähnlich der Asbestverwertung. Es ist nur eine
Verbringung des aufgemahlenen Gefahrstoffes im Ziegelton bekannt. Durch die
vorgeschaltete Aufmahlung besteht hier ein besonders hohes
Faserfreisetzungsrisiko. Eine aufwendige Absaugung und Filtertechnik ist
dabei erforderlich.
Dieses Verfahren wurde von der Wool.rec GmbH in Braunfels
und der Universität Gießen entwickelt.Bei dem Verfahren werden die
Mineralwolleabfälle geschreddert und anschließend mit einer Tonsuspension und
Melasse gemischt. Dieses Gemisch wird gepresst, anschließend konfektioniert und
als Zusatzstoff für die Herstellung von Ziegeln eingesetzt. Die endgültige
Umwandlung des Gefahrstoffes und die Zerstörung der Faserstruktur erfolgt erst
im Prozess des Ziegelbrandes.“ „Bisher gab es kein Verfahren zur Zerstörung der
Faserstruktur im Verwertungs-/Behandlungsverfahren. Bei dem derzeit
angewendeten Woolrec-Verfahren werden die Mineralwolleabfälle mehrstufig
sortiert und geschreddert und anschließend mit einer Suspension aus
Speisegelantine, Melasse und Tonmehl gemischt. Dieses Gemisch wird agglomeriert
und kann als Zusatzstoff für die Herstellung von Ziegeln eingesetzt werden.
Da
die anschließende Verwertung (eigentliche Umwandlung/Zerstörung der
Faserstruktur) nur im Ziegelton möglich ist, muss hier eine Abnahme des
eingekapselten Gefahrstoffes durch ein Ziegelwerk erfolgen.
Bei dem derzeit
hergestellten Agglomerat „Woolit“ handelt es sich nur um ein Zwischenprodukt,
der Gefahrstoff liegt hierbei nur „locker“ umhüllt vor und die
Gefahrstoffumwandlung erfolgt erst beim Ziegelbrand durch das Aufschmelzen der
Fasern.
“
Zitate aus dem Abschlussbericht zu dem ProjektDBU AZ 24946-23 (gefördert von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt):
“Entwicklung eines neuartigen Verfahrens zum umweltgerechten Behandeln
und Verwerten kanzerogener Mineralwolle auf der Basis der
Mulit-Mode-Mikrowellentechnologie.”
Auch das dort beschriebene Verfahren ist
übrigens patentiert (DE102009004176B4).
Kaum von der Öffentlichkeit bemerkt sollen ab 2016 folgenschwere
Veränderungen in der Patientenberatung umgesetzt werden.
Noch bevor die meisten Bundesbürger überhaupt von der Existenz
einer unabhängigen Patientenberatung Kenntnis genommen haben, gibt es Bestrebungen,
dieses erfolgreiche unabhängige Beratungsmodell ab 2016 in die Hände eines
kommerziellen Callcenter-Anbieters zu übergeben.
Und dies wohlwissend, wie schwer
es ist, gerade höchstsensible Daten zu schützen. Selbst unsere Bundesregierung
konnte sich nicht gegen Hackerangriffe wehren, obwohl dort vom höchsten
Sicherheitsstandard auszugehen ist.
Wieso sollten hochsensible Patientendaten ausgerechnet bei einem kommerziell
geführten Privatunternehmen sicher sein, wenn es selbst hochprofitabel
arbeitende Schweizer Banken nicht geschafft haben, einen Verkauf wichtiger geheimer
Kundendaten zu verhindern. Selbst ein Auszubildender hatte es in Deutschland
schon geschafft, sich Zugang zu Daten einer Krankenkasse zu verschaffen und
diese auf seinem Privatrechner zwischen zu speichern. Kaum auszudenken, wie gerade
in den USA geschehen, wenn sich Unbekannte Zugang zu über 43 Millionen
Patientenakten verschaffen. Diverse Versicherungen, Krankenkassen u.v.a.m.
zeigen höchstes Interesse an den ihnen normal verwehrt bleibenden Daten. Nicht
nur in Banken sitzen Menschen mit hochkrimineller Energie, die weder Moral noch
ein Unrechtsbewußtsein haben und nur nach der Devise „maximale Gewinnorientierung“
unterwegs sind.
Wieso also jetzt der nicht nachvollziehbare Vorstoss von unserem
Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit Karl-Josef Laumann (gelernter
Maschinenschlosser), der seit 2013 als
Bevollmächtigter der Bundesregierung für Patienten und Pflege zuständig ist, dieses
allerhöchste Datengut zu
kommerzialisieren? Als gut abgesicherter Beamter sollte er wohl kaum Absichten
haben dürfen, demnächst in die Privatwirtschaft zu wechseln.
Sitz der bisherigen Bundesgeschäftsstelle der UPD ist Berlin. Die UPD verfügt über 21
regionale Beratungsstellen, ein bundesweit
kostenfreies Beratungstelefon und eine Online-Beratung im Internet. Dort
werden Ratsuchende zu Gesundheits-, zivil- und sozialrechtlichen sowie
psychosozialen Fragen beraten und informiert. Die im Regelfall dreiköpfigen
Beratungsteams einer Beratungsstelle bestehen zum Beispiel aus einer Ärztin,
einem Juristen und einer Sozialarbeiterin.
Darüber hinaus bestehen überregionale
Beratungsangebote zu spezifischen Themen, beispielsweise Arzneimittelberatung,
zahnmedizinische Kompetenzzentren, Online-Beratung zu Essstörungen und
Krebsinformationsdienst.
Offiziell nahm die Unabhängige
Patientenberatung Deutschland am 30.
Januar 2007 ihre Arbeit auf. Träger des Modellverbunds und Gesellschafter
der im Jahr 2006 gegründeten Unabhängigen Patientenberatung Deutschland UPD
gemeinnützige GmbH waren der Sozialverband VdK Deutschland e.V., der
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und der Verbund unabhängiger
Patientenberatung e.V. Bis zum 31. Dezember 2010 beschäftigte sich die UPD mit
mehr als 250.000 Fällen. Nach Auslaufen
des Modellprojektes am 31. Dezember 2010 und Übergang zur Regelleistung
durch die genannte Gesetzesänderung wurde die Trägerschaft des UPD neu
vergeben.
Die im März 2015 via DPA verbreitete Warnmeldung des
TÜV Rheinland verwundert ein wenig. Vor allem die doch recht späte
Erkenntniss, dass es immer wieder zu Schadstoffbelastungen in
Innenräumen kommt. Dies ist nicht nur in Klassenzimmern der Fall, ebenso
in Räumen von Kindergärten, Büroräumen und Privathaushalten.
Der TÜV Rheinland warnt vor Schadstoffen in Klassenzimmern. Bei der
Untersuchung eines Modellraums mit zufällig ausgewählten Baustoffen,
Möbeln und Putzmitteln sei die Obergrenze eines Richtwerts in der Luft
um das bis zu 27-Fache überschritten worden, so der TÜV am Montag.
Es handele sich um flüchtige organische Verbindungen (TVOC) aus Lösemittel in Möbeln, Klebern, Farben oder Lacken. Die Stoffe könnten Kopfschmerzen, Augenbrennen und Unwohlsein auslösen.
Insbesondere
nach einem Neubau oder einer Renovierung sei die Raumluft laut TÜV von
Emissionen besonders stark beeinträchtigt. Für seine Analyse hatte der
TÜV Rheinland zwei identische Klassenzimmer in Köln aufgebaut - eines
mit konventionellen, eines mit schadstoffgeprüften Produkten - und beide
miteinander verglichen. (dpa) 24.03.2015
Gesundheitlichen Auswirkungen von
Triebwerks-Ölrückständen in der Kabinen- und Cockpitluft Unter
dem Begriff aerotoxisches Syndrom werden mögliche
Gesundheitsschädigungen diskutiert, die durch Verunreinigung der Atemluft in
der Kabine von Passagierflugzeugen ausgelöst werden können. Dabei
werden hauptsächlich Probleme in der Zapfluft-Anlage
als mögliche Ursache von Verunreinigungen der Atemluft genannt. Nahezu
alle Verkehrsflugzeuge beziehen die Frischluft für die Kabine mittels einer
Zapfluftanlage aus dem Verdichter des Triebwerkes.
Bei fehlerhafter Abdichtung der Lager im Verdichter können Öl oder Öldämpfe in
den Luftstrom des Triebwerks und von dort über die Zapfluftanlage in die
Kabinenluft gelangen.